Denkmalschutz ist Fluch und Segen zugleich. Gibt es passendere Instrumente um Entwicklung und Erhalt der Baukultur in Einklang zu bringen?

In den historischen Ortskernen der Hauptorte unterliegen viele Gebäude dem Denkmalschutz. Diese Baudenkmäler sind in der Karte grau hervorgehoben wie hier am Beispiel von Kirchenlamitz dargestellt. In Kirchenlamitz, Marktleuthen, Weißenstadt und Schwarzenbach unterliegen Teile der Ortskerne einem Esembleschutz, der das gesamte Ortsbild in diesem Bereich vor störenden Eingriffen schützen soll.

Die Darstellung des Themas für das gesamte NöFi sehen Sie auf der nächsten Slide.



Kommentar aus der Beteiligung Träger öffentlicher Belange (TÖB)
09.05.2023, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

„Der ungestörte Erhalt [der Bodendenkmäler] vor Ort besitzt aus Sicht des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege Priorität. Weitere Planungsschritte sollten diesen Aspekt bereits berücksichtigen und bei späteren Maßnahmen auf Grundlage des IDEKs NöFi auf Bodeneingriffe im Bereich der (…) Bodendenkmäler und deren näheren Umgebung verzichten bzw. auf das unabweisbar notwendige Mindestmaß beschränken. (…) Es ist daher erforderlich, die (…) Bodendenkmäler nachrichtlich in der markierten Ausdehnung in die Planunterlagen zu übernehmen, in der Begründung aufzuführen sowie auf die besonderen Schutzbestimmungen hinzuweisen und im zugehörigen Kartenmaterial ihre Lage und Ausdehnung zu kennzeichnen. (…) Im Bereich von Bodendenkmälern sowie in Bereichen, wo Bodendenkmäler zu vermuten sind, bedürfen Bodeneingriffe aller Art einer denkmalrechtlichen Erlaubnis gemäß Art. 7 Abs. 1 BayDSchG.“

Denkmalschutz ist Fluch und Segen zugleich. Gibt es passendere Instrumente um Entwicklung und Erhalt der Baukultur in Einklang zu bringen?

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In den historischen Ortskernen der Hauptorte unterliegen viele Gebäude dem Denkmalschutz. Diese Baudenkmäler sind in der Karte grau hervorgehoben wie hier am Beispiel von Kirchenlamitz dargestellt. In Kirchenlamitz, Marktleuthen, Weißenstadt und Schwarzenbach unterliegen Teile der Ortskerne einem Esembleschutz, der das gesamte Ortsbild in diesem Bereich vor störenden Eingriffen schützen soll.

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09.05.2023, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

„Der ungestörte Erhalt [der Bodendenkmäler] vor Ort besitzt aus Sicht des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege Priorität. Weitere Planungsschritte sollten diesen Aspekt bereits berücksichtigen und bei späteren Maßnahmen auf Grundlage des IDEKs NöFi auf Bodeneingriffe im Bereich der (…) Bodendenkmäler und deren näheren Umgebung verzichten bzw. auf das unabweisbar notwendige Mindestmaß beschränken. (…) Es ist daher erforderlich, die (…) Bodendenkmäler nachrichtlich in der markierten Ausdehnung in die Planunterlagen zu übernehmen, in der Begründung aufzuführen sowie auf die besonderen Schutzbestimmungen hinzuweisen und im zugehörigen Kartenmaterial ihre Lage und Ausdehnung zu kennzeichnen. (…) Im Bereich von Bodendenkmälern sowie in Bereichen, wo Bodendenkmäler zu vermuten sind, bedürfen Bodeneingriffe aller Art einer denkmalrechtlichen Erlaubnis gemäß Art. 7 Abs. 1 BayDSchG.“

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