Denkmalschutz ist Fluch und Segen zugleich. Gibt es passendere Instrumente um Entwicklung und Erhalt der Baukultur in Einklang zu bringen?
Neben den denkmalgeschützen Gebäuden in den Hauptorten sind auch Ortsteile auf besondere Weise geschützt. Das Angerdorf Neudes und das Zeilendorf Reicholdsgrün prägen die Landschaft mit ihrer für die Region typischen Siedlungsanordnung und unterliegen dem Esembleschutz und sind als Landschaftsprägendes Denkmal festgelegt.
Einerseits sorgt der Denkmalschutz für den Erhalt der historischen Baukultur, andererseits erschwert er die Instandhaltung und Renovierung der Gebäude und eine nachhaltige Nachverdichtung in Bereichen mit Esembleschutz. Können für das NöFi weitere Instrumente zum Schutz der Baukultur gefunden werden, die gleichzeitig eine dynamische Entwicklung im Siedlungsbereich fördern?
„Der ungestörte Erhalt [der Bodendenkmäler] vor Ort besitzt aus Sicht des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege Priorität. Weitere Planungsschritte sollten diesen Aspekt bereits berücksichtigen und bei späteren Maßnahmen auf Grundlage des IDEKs NöFi auf Bodeneingriffe im Bereich der (…) Bodendenkmäler und deren näheren Umgebung verzichten bzw. auf das unabweisbar notwendige Mindestmaß beschränken. (…)
Es ist daher erforderlich, die (…) Bodendenkmäler nachrichtlich in der markierten Ausdehnung in die Planunterlagen zu übernehmen, in der Begründung aufzuführen sowie auf die besonderen Schutzbestimmungen hinzuweisen und im zugehörigen Kartenmaterial ihre Lage und Ausdehnung zu kennzeichnen. (…)
Im Bereich von Bodendenkmälern sowie in Bereichen, wo Bodendenkmäler zu
vermuten sind, bedürfen Bodeneingriffe aller Art einer denkmalrechtlichen
Erlaubnis gemäß Art. 7 Abs. 1 BayDSchG.“
Denkmalschutz ist Fluch und Segen zugleich. Gibt es passendere Instrumente um Entwicklung und Erhalt der Baukultur in Einklang zu bringen?
Historische Orte und Denkmalschutz im NöFi, Quelle berchtoldkrass, unter Verwendung folgender Daten:
Siedlungsstruktur "Ortskern": Kartierung der Siedlungsstruktur auf Basis des Datensatzes "Landuse" von OpenStreetMap (©OpenStreetMap-Mitwirkende / Open Data Commons Open Database Lizenz (ODbL), Stand 17.03.2021). Als Informationsgrundlage zur Zuordnung der jeweiligen Flächen wurde ein Luftbild sowie der Kartenzeitraffer auf www.bayernatlas.de herangezogen.
Denkmalschutz: Darstellung des Layers Baudenkmal als Web Map Services (WMS) des Bayernatlas (https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/).
Denkmalschutz: Kartierung der Layer "Esemble unter Denkmalschutz" und " Landschaftsprägendes Element" auf Basis des Bayernatlas (https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/).
Grundlagenkarte: Darstellung von Siedlung, Wald, Gewässern und Verkehrswegen auf Basis von nutzergenerierten öffentlich verfügbaren OpenStreetMap-Geodaten (©OpenStreetMap-Mitwirkende / Open Data Commons Open Database Lizenz (ODbL), Stand 17.03.2021). Gemeindegrenzen (https://www.ldbv.bayern.de/produkte/weitere/opendata.html); Geländeschummerung auf Basis des Digitalen Geländemodells mit 50 Meter Gitterweite (DGM50) (https://www.ldbv.bayern.de/produkte/weitere/opendata.html)
Denkmalschutz ist Fluch und Segen zugleich. Gibt es passendere Instrumente um Entwicklung und Erhalt der Baukultur in Einklang zu bringen?
Neben den denkmalgeschützen Gebäuden in den Hauptorten sind auch Ortsteile auf besondere Weise geschützt. Das Angerdorf Neudes und das Zeilendorf Reicholdsgrün prägen die Landschaft mit ihrer für die Region typischen Siedlungsanordnung und unterliegen dem Esembleschutz und sind als Landschaftsprägendes Denkmal festgelegt.
Einerseits sorgt der Denkmalschutz für den Erhalt der historischen Baukultur, andererseits erschwert er die Instandhaltung und Renovierung der Gebäude und eine nachhaltige Nachverdichtung in Bereichen mit Esembleschutz. Können für das NöFi weitere Instrumente zum Schutz der Baukultur gefunden werden, die gleichzeitig eine dynamische Entwicklung im Siedlungsbereich fördern?
„Der ungestörte Erhalt [der Bodendenkmäler] vor Ort besitzt aus Sicht des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege Priorität. Weitere Planungsschritte sollten diesen Aspekt bereits berücksichtigen und bei späteren Maßnahmen auf Grundlage des IDEKs NöFi auf Bodeneingriffe im Bereich der (…) Bodendenkmäler und deren näheren Umgebung verzichten bzw. auf das unabweisbar notwendige Mindestmaß beschränken. (…)
Es ist daher erforderlich, die (…) Bodendenkmäler nachrichtlich in der markierten Ausdehnung in die Planunterlagen zu übernehmen, in der Begründung aufzuführen sowie auf die besonderen Schutzbestimmungen hinzuweisen und im zugehörigen Kartenmaterial ihre Lage und Ausdehnung zu kennzeichnen. (…)
Im Bereich von Bodendenkmälern sowie in Bereichen, wo Bodendenkmäler zu
vermuten sind, bedürfen Bodeneingriffe aller Art einer denkmalrechtlichen
Erlaubnis gemäß Art. 7 Abs. 1 BayDSchG.“
Historische Orte und Denkmalschutz im NöFi, Quelle berchtoldkrass, unter Verwendung folgender Daten:
Siedlungsstruktur "Ortskern": Kartierung der Siedlungsstruktur auf Basis des Datensatzes "Landuse" von OpenStreetMap (©OpenStreetMap-Mitwirkende / Open Data Commons Open Database Lizenz (ODbL), Stand 17.03.2021). Als Informationsgrundlage zur Zuordnung der jeweiligen Flächen wurde ein Luftbild sowie der Kartenzeitraffer auf www.bayernatlas.de herangezogen.
Denkmalschutz: Darstellung des Layers Baudenkmal als Web Map Services (WMS) des Bayernatlas (https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/).
Denkmalschutz: Kartierung der Layer "Esemble unter Denkmalschutz" und " Landschaftsprägendes Element" auf Basis des Bayernatlas (https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/).
Grundlagenkarte: Darstellung von Siedlung, Wald, Gewässern und Verkehrswegen auf Basis von nutzergenerierten öffentlich verfügbaren OpenStreetMap-Geodaten (©OpenStreetMap-Mitwirkende / Open Data Commons Open Database Lizenz (ODbL), Stand 17.03.2021). Gemeindegrenzen (https://www.ldbv.bayern.de/produkte/weitere/opendata.html); Geländeschummerung auf Basis des Digitalen Geländemodells mit 50 Meter Gitterweite (DGM50) (https://www.ldbv.bayern.de/produkte/weitere/opendata.html)